Alpha Headhunter

Qualität bei ALPHA Headhunter International GmbH

Qualität bei ALPHA Headhunter International GmbH

Einhaltung des Datenschutzrechts

Die bestmögliche und anforderungsgerechte Besetzung einer Vakanz – unter vollständiger Wahrung der Interessen des Klienten bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen und Persönlichkeitsrechte der Bewerber – ist eines unserer obersten Qualitätsziele.

 

Damit gehen wir konform mit dem geltenden, verschärften Datenschutzrecht und wir gehen sogar über dessen Anforderungen hinaus. Es geht also um:

 

  • Mandantenschutz
  • Kandidatenschutz
  • Glaubwürdigkeit im Headhunting

 

Was aber passiert häufig in der Praxis bei der Personalsuche durch sogenannte Headhunting Agenturen?

 

Bereits beim Erstkontakt wird von manchen Unternehmen nach Namens- und Kandidatenlisten gefragt, um schon vorweg das Angebot der potenziellen Mitarbeiter einzusehen. Darauf werden wir, Alpha Headhunter International GmbH, uns aus mehreren Gründen nicht einlassen.

 

Kandidaten sollten wissen, dass es mitunter Headhunter gibt, die Namen und manchmal sogar vollständige Lebensläufe für eine potenzielle Firmenansprache verwenden – meist ohne ihre Einwilligung. So fragen potenzielle Auftraggeber manchmal bereits beim Erstkontakt eines Headhunters nach Namens- und Kandidatenlisten, um „mal das Angebot an Kandidaten“ zu sichten. Das sei ja branchenüblich und insoweit ganz normal.

 

Insbesondere die „schwarzen Schafe“ unter den Headhuntern geben dann oftmals ganze Lebensläufe im Klartext oder Listen scheinbar passender Kandidaten an die Unternehmen heraus. In diesen Fällen wissen die betroffenen Personen oft gar nicht, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Headhunter mit einer solchen Vorgehensweise haben darüber hinaus in der Regel auch keine geeigneten Führungskräfte, die anforderungsgerechte Spezialisten und Fachkräfte vermitteln können.

 

Von solchen Praktiken derart illegal arbeitender Headhunter distanzieren wir, Alpha Headhunter International GmbH, uns aufs Schärfste und müssen als Dienstleister und Partner – sowohl unserer Mandaten als auch unserer Kandidaten – ganz klar Stellung beziehen. Denn der Kandidat hat nicht nur ein Recht darauf, zu erfahren, an wen der Personalvermittler seine persönlichen Unterlagen überstellen will, sondern er muss sich die Freigabe seiner Daten und Unterlagen auch vorbehalten können. Er wird sie ausdrücklich nur für den relevanten Einzelfall freigeben wollen.

 

Unser Selbstverständnis und unsere Qualitätsansprüche sorgen bei uns dafür, dass wir uns als sorgfältigen Vermittler zwischen Mandant und Klient verstehen. Insoweit führen wir den Mandanten und den anforderungsgerechten Kandidaten im Rahmen von betreuenden Beratungen und Weisungen sukzessive zusammen. Weit über den Abschluss des Arbeitsvertrages hinaus betreuen wir beide Parteien noch weiter. Der nachhaltige Besetzungserfolg gibt uns hierbei immer wieder recht.

 

Dadurch können wir auch jederzeit weitestgehend gewährleisten, dass Bewerbungsdaten von Klienten nur nach deren Freigabe an den Mandanten versendet werden und dass weder wir noch einzelne Mandanten gesetzeswidrige Handhabungen mit diesen vornehmen.

 

Auf der anderen Seite sind aber auch die Auftraggeber gefordert. Denn nicht nur das pauschale Versenden von Lebensläufen im Klartext oder von Bewerberlisten ohne nachweisliche Freigabe ist illegal. Der Auftraggeber als Empfänger der Daten darf diese nicht erfassen und mit ihnen arbeiten. Die Praxis der „kollegialen Weiterreichung“ solcher vertraulichen Daten an „befreundete Firmen“ fällt in die gleiche Rubrik.

 

Der Schutz personenbezogener, individueller Daten und die Garantie der Verschwiegenheit gegenüber dem Kandidaten, wie auch dem Mandatsgeber, gehört zu den regelmäßig überwachten Qualitätsstandards der Alpha Headhunter International GmbH.

 

 

Lothar Stiehl, Mentor Alpha Headhunter International GmbH